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Betriebshaftpflicht


Foto: Old Sarge

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen jedweder Größe von bedeutender Wichtigkeit und gilt daher als Unerlässlichkeit.

Als Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler gilt es für Sie, sofort solch eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die vorsätzlich oder fährlässig entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Dabei ist der Schadensersatzanspruch in keine Grenzen zu setzen, wodurch auch keine allgemeine Betriebshaftpflichtpolice existiert. In diesem Fall gilt es also für Sie, einen individuellen an Ihr Unternehmen angepassten Vertrag abzuschließen.

Ein Schaden kann auch dem sichersten Unternehmen immer wieder passieren, dabei sind nicht nur Sie selbst als Vertragspartner zu beachten, sondern Ihr gesamtes Personal, das jedoch automatisch mitversichert wird.
Die Versicherung deckt jeglichen Schaden, der durch Ihr Personal, durch Ihre Betriebsmittel oder sogar durch Grundstücke/Gebäude Ihres Unternehmens entsteht, bis zur vereinbarten Summe ab. Oftmals ist leider vielen das Risiko, das gegeben ist, gar nicht bekannt. Ob Sie die Schuld tragen oder nicht ist letzten Endes nicht relevant.