Hausbesitzerhaftpflicht
Eine solche Hausbesitzerhaftpflicht ist die optimale Lösung für Grund- und Hausbesitzer. Dabei müssen Sie nicht zwingend der Eigentümer sein, sondern einfach nur die Entscheidungsgewalt über das Haus/Grundstück besitzen. Sie können also auch als Mieter/Pächter solch eine Versicherung abschließen, solange Ihnen die Verwaltung obliegt.
Denn dadurch entstehen zu verrichtende Aufgaben, die in Ihr Aufgabenfeld als Hausmeister fallen, wie zum Beispiel die winterliche Streu- und Räumpflicht im Winter.
Personenschäden, die nämlich durch das Nichtverrichten solcher Arbeiten entstehen, lasten ohne eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung vollumfänglich bei Ihnen selbst. Sollte zum Beispiel ein Fußgänger im Winter auf Ihrer Straße, die nicht geräumt oder gestreut ist, ausrutschen und bleibende Schäden davontragen, müssen Sie als Verantwortlicher komplett alleine für alle Schäden aufkommen. Sollte es beispielsweise ein Familienvater sein, der nun dadurch arbeitsunfähig wurde, so übernehmen Sie die Versorgungspflicht gegenüber seinen Kindern.
Im weiteren Maß gehören auch Reparaturarbeiten im Haus (beschädigtes Treppengeländer, Kontrolle der Beleuchtungseinrichtungen etc.) zu den Aufgaben, deren Risiken nach vereinbarter Deckungssumme von der Hausbesitzerhaftpflicht versichert werden.
