Jagdhaftpflicht
Gerade in der Tätigkeit als Jäger sind unmittelbar enorm viele Risiken verbunden, die ihnen das Geld aus der Tasche saugen. Daher ist solch eine Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger/Förster/etc. gesetzlich vorgeschrieben.
Dabei werden nicht nur Sie direkt als Vertragspartner versichert, sondern auch Ihre Jagdgehilfen und Personen, die Sie für Ihren Jagdbetrieb einstellen, sowie auch nicht gewerbliche Hüter Ihres Jagdhundes (zum Beispiel Ehepartner und Kinder).
Als Jäger kann Ihnen sehr viel passieren, was zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden führen kann. So kann zum Beispiel Ihr Jagdhund einen Autounfall verursachen oder andere Tiere verletzen oder aber Sie selbst verursachen durch den gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden.
Der Versicherungsschutz Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung gilt weltweit, wobei jedoch in einigen Ländern ein Versicherungsabschluss vor Ort gefordert wird.
