KFZ Diebstahl: Beweispflicht für Autobesitzer


Foto: Libertinus

Im Oberlandesgericht Köln wurde in zweiter Distanz über die Beweispflicht bei einem Kfz-Diebstahl entschieden. Das Urteil, mit dem Aktenzeichen 9 U 77/09, gab einer Versicherung recht, die sich weigerte Schadensersatz zu leisten.

Ein deutscher Tourist gab an, dass ihm sein in Bratislava abgestelltes Auto gestohlen wurde. Er parkte das Auto nur kurz für einen Einkaufsbummel. Der Fahrzeughalter wurde aufgefordert einen der drei Originalschlüssel bei der Versicherung abzugeben, dieser Aufforderung kam er aber erst nach einiger Zeit nach. Ein Experte der Versicherung entdeckte aber, dass der Schlüssel nach dem Diebstahl noch einmal benutzt worden ist. Die Versicherung ging von einer vorgetäuschten Straftat aus und verweigerte die Zahlung.

Der Fahrzeugbesitzer ging hierauf vor das Gericht und bekam auch in erster Distanz recht. Nachdem die Versicherung Berufung einlegte, entschied das Oberlandesgericht Köln zu deren Gunsten. Die Begründung war, dass es zwar den Anschein eines Diebstahls gab, aber der Versicherungsnehmer dies nicht beweisen konnte.

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