Autoversicherung kündigen
Im Allgemeinen sind solche in der Umgangssprache als Autoversicherung bezeichnete Haftpflichtversicherungen Jahresverträge und verlängern sich automatisch, sofern keine fristgerechte Kündigung eingereicht wurde.
Eine fristgerechte Kündigung durch den Versicherungsnehmer oder aber auch durch die Versicherungsanstalt wird als Ordentliche Kündigung bezeichnet.
Einige Kündigung kann ebenfalls ausgesprochen werden, sobald das Schadensrisiko des Fahrzeugs wegfällt – zum Beispiel durch einen Verkauf oder durch einen Totalschaden des Fahrzeugs. Der Vertrag kann weiterhin gekündigt werden, sollte das Fahrzeug stillgelegt, also von jeglicher Benutzung abgenommen, werden. In dem Fall tritt zuerst die Regelung der Ruheversicherung ein, die 18 Monate lang gilt. Nach diesen 18 Monaten ist die Versicherung endgültig beendet.
In der Zeit der Ruheversicherung ist das stillgelegte Fahrzeug immer noch gegen Schäden versichert. Sollte zum Beispiel in das Auto eingebrochen werden, dann leistet die Versicherung immer noch Schadensersatz. In dieser Zeit darf das Auto jedoch nicht an öffentlichen Plätzen abgestellt werden.
