LKW-Versicherung
Auch die Haftpflichtversicherung für Ihren Lastkraftwagen fällt in Deutschland unter die Kategorie „gesetzlich vorgeschrieben“. Anders jedoch als Ihre normale Autoversicherung, für deren Berechnung der Fahrzeugtyp entscheidend ist, wird die LKW-Versicherung anhand anderer und deutlich mehr Faktoren kalkuliert.
Zunächst jedoch fallen Sie mit Ihrem LKW allgemein unter die Tarifgruppe N, die für alle Nicht-PKW-Kraftfahrzeuge und Anhänger angelegt ist, was einen bedeutenden Einfluss auf die Beitragshöhe hat. Weiterhin spielt bei einem Lastkraftwagen der Leistungsfaktor eine Rolle, sprich: Nutzlast und Fahrzeugleistung (berechnet in Kilowatt).
Um nun eine individuelle, an Sie angepasste Versicherung zu schließen, ist es auch erforderlich für die Versicherungsgesellschaft, zu erfahren, wofür Sie den LKW benötigen – also der Verwendungszweck. Ist Ihr LKW für den Nah- oder Fernverkehr, gewerblichen Güterverkehr, Werkverkehr oder aber für einen Gefahrguttranssport gedacht?
Im Anschluss an diese normale Haftpflichtversicherung Ihres LKWs können Sie noch zusätzlich eine Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkasko) mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
