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Rollerversicherung

Auch als Halter eines Mofas/Rollers sind Sie dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung des Kleinkraftrads abzuschließen. Die Versicherungspflicht gilt für jedes Kleinkraftrad bis zu 50 km/h und mit 50 ccm Hubraum.
Diese Kleinkrafträder dürfen nur mit einem Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr erneuert wird, auf die Straße. Die Haftpflichtversicherung schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei Versicherungsnehmer und Eigentümer, aber auch Fahrer und Mitfahrer mitversichert sind.

Jedes Versicherungsjahr der Kleinkrafträder beginnt am 1. März und gilt exakt ein Jahr. Mit jedem neuen Jahr erhalten die Versicherungskennzeichen eine neue Farbkennung, sodass bereits von Weitem gut zu erkennen ist, ob der Roller/das Mofa/etc. tatsächlich versichert ist oder nicht.

Es ist ratsam, außer der Pflichtversicherung (Haftpflicht) noch im eigenen Sinn eine Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung) abzuschließen, da Sie für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, was bei der Haftpflicht nicht der Fall ist.