Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (kurz: GKV) ist als Sozialstaatsprinzip in Deutschland Teil des so genannten Solidarsystem. Das Solidarsystem ist die Grundlage aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Die dadurch zu wahrende Solidarität schreibt vor, dass der Leistungsanspruch der Versicherten von der jeweiligen Bedürftigkeit abhängig ist. Die gesetzlichen Gegebenheiten sind allesamt im SGB V (Sozialgesetzbuch V) geregelt.
Anders als bei der Privaten Krankenversicherung sind die Beitragskosten für jeden Versicherten gleich. Dabei spielen weder das Alter noch der Gesundheitszustand und die weiteren gesundheitlichen Umstände eine Rolle, d.h. ob alt oder jung oder leicht anfällig für Krankheiten oder ausschließlich gesund.
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtend abzuschließen für Beschäftigte unter einer kalkulierten Einkommensgrenze, für Arbeitslosengeld-, Arbeitslosengeld II- und Krankengeldnehmer, Rentner und ebenfalls für Studenten.
Da hingegen können Beamte, Selbstständige, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber dieser Gesetzlichen Versicherung nicht beitreten.
Geschichtlich zurückzuführen ist die Versicherung auf den langjährigen Reichskanzler des deutschen Kaiserreichs Otto von Bismarck. Sein Ziel war es, mit dieser Krankenversicherung die Unterstützung des Proletariats zu erhalten, wodurch die Leistungen hauptsächlich auch lohnabhängig waren.
