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Krankentagegeld

Das Krankentagegeld bezeichnet die von der privaten Versicherungskasse gewährte Leistungshöhe pro Tag an den jeweilig Versicherten. Dabei ist die Leistungshöhe abhängig vom gewählten Versicherungsvertrag.

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Foto von Claus Rebler

Dieses Krankentagegeld wird von der privaten Kasse nach Ablauf der so genannten Karenzzeit bezahlt.
Als Karenzzeit (lat.: Karenz, zu dt.: Verzicht) versteht man im Allgemeinen eine Wartezeit oder Sperrfrist.
In diesem Fall bedeutet die Karenzzeit die Zeitspanne nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten (auch “Versicherungsfall” genannt), in der kein Leistungsanspruch besteht.

Das Krankentagegeld darf zusammen mit weiteren Krankengeldern das Nettoeinkommen des Versicherten nicht übersteigen.

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