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Private Krankenversicherung

Der Privaten Krankenversicherung (kurz: PKV) als weiterer Teil des gesamten Krankenversicherungsangebots treten in Deutschland diejenigen bei, die nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: GKV) pflichtversichert sind. Das bedeutet, dass vor allem Beamte und Selbstständige, sowie auch Angestellte mit einem Jahreseinkommen oberhalb der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in Deutschland privatversichert sind, wobei es Angestellten und selbstständig Tätigen unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, sich ebenfalls gesetzlich versichern zu lassen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze der Angestellten liegt derzeit bei 48,600€.

Die Beitragskosten für Privatversicherte werden für jeden Einzelnen hinsichtlich der Faktoren Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) und der in Anspruch genommen Leistung separat erhoben. Dadurch, dass die Kosten sich an dem Gesundheitszustand während des Vertragsabschlusses richten, bleibt dieser Faktor auch bei einer Änderung der Gesundheit während der Versicherungsdauer gleich.

Die erbrachte Leistung der PKV, die privatrechtlich festgehalten wird, folgt dem Prinzip der Kostenerstattung, was bedeutet, dass der Arzt in Zusammenarbeit mit dem Patienten frei über den Verlauf und die Art der Behandlung/Therapie bestimmen kann. Das ist bei der GKV anders, da dort die Behandlung vorgegeben ist.

Anders als bei gesetzlich Versicherten entfällt die quartalsbedingte Praxisgebühr in Höhe von 10€.

Rund 8 Millionen Menschen in Deutschland sind privatversichert, was ungefähr 10% der gesamten Bevölkerung entspricht.