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Zahnzusatzversicherungen

In der Gesetzlichen Krankenversicherung, die rund 90% aller Bürger in Deutschland umfasst, werden die kosten für spezielle Zahnbehandlungen und weitere Zahnzusätze nicht erstattet, sodass sie letztendlich auf den Versicherten selbst fallen.
Um dieser Kostenfalle zu entgehen, gibt es die Möglichkeit einer einzelnen Zusatzversicherung für alle Kassenpatienten, die nur für den Bereich der Zahnbehandlung gilt.
Im Rahmen dieser Zahnzusatzversicherung liegen je nach Angebot der jeweiligen Versicherung alle wichtigen Behandlungen, deren Kosten dann also erstattet werden.