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Zusatzkrankenversicherung

Angestellte, die unter einem Bruttojahreseinkommen von 48,600€ liegen, somit also nicht die Voraussetzungen, um privatversichert sein zu können, erfüllen, bleiben gesetzlich versichert. Die private Zusatzkrankenversicherung ist eine geeignete Ergänzung für solche Angestellte und ebenfalls freiwillig Versicherte, da es in den letzten Jahren zu massiven Leistungskürzungen der Gesetzlichen Krankenkasse kam.
Beispiel für diese Kürzungen ist die Streichung der Zahnersatzleistung, Kürzungen bei Sehhilfen, Zuzahlungen bei Medikamenten etc.
Durch diese Ergänzungsversicherung kann also der Versicherte je nach Angebot diese Leistungslücken nach eigenem Ermessen schließen.
Seit 1989 nutzen über 14 Millionen Menschen in Deutschland dieses Angebot.