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Direktversicherung

Die Direktversicherung fällt hierzulande unter die Kategorie der betrieblichen Altersvorsorge. Nach dem deutschen Steuerrecht ist die Direktversicherung ein Lebensversicherungsvertrag, der wie folgt abläuft.
Der direkte Vertragspartner sind Sie als Arbeitgeber, d.h. also als beispielsweise Selbstständiger. Die Altersvorsorge bezieht sich jedoch nicht auf Sie, sondern auf die Bezugsberechtigte Person, d.h. Ihre Angestellten, die durch Ihre Direktversicherung altersvorsorglich versichert werden.

Die Direktversicherung umfasst zeitgleich mehrere Angebote von Versicherungen, so sind die Versicherten geschützt mit einer Rentenversicherung, Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherung. Der versicherten Person können im Regelfall Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen gezahlt werden. Eine Hinterbliebenenleistung bedeutet, dass, sollte der versicherten Person insofern etwas zustoßen, als dass nun seine Hinterbliebenen bzw. Familienangehörigen Schaden davon tragen in finanzieller Weise, für die Familie anfallende Kosten dann gedeckt werden.