Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist eine so genannte Pflichtversicherung und ist Bestandteil der Sozialversicherungen. Sie basiert auf dem Sozialgesetzbuch VII und ist ebenso wie die Krankenversicherung geschichtlich auf den langjährigen Reichskanzler des Deutschen Kaiserreichs, Otto von Bismarck, zurückzuführen. Diese führte 1884 seine Sozialpolitik ein, um vor allem beim Proletariat Zuspruch zu erhalten.
Die Unfallversicherung gehört in Deutschland zu den wichtigsten Versicherungen, denn sie schützt Sie vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und allgemein den arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken. Es kann nämlich zu jedem Zeitpunkt auf Ihrer Arbeit ein Missgeschick, wodurch Sie selbst einen Unfall auslösen, in den Sie geraten, passieren oder aber Sie geraten anderweitig in einen Unfall. Sie werden schwer verletzt und tragen Folgeschäden. Dabei sind Sie eine lange Zeit arbeitsunfähig und nach Ihrer Genesung nur noch bedingt arbeitsfähig. Sie könnten auch erkranken durch Ihre Arbeit und dadurch ebenfalls kurz- oder langfristig arbeitsunfähig werden. Stellen Sie sich nur alle Möglichkeiten vor. Selbst im Büro ist schon die Heftklammer eine Gefahr.
Vor allen Folgen schützt Sie die Unfallversicherung und ist verpflichtet alles zu tun, um nach dem Unfall bzw. der Erkrankung Ihre Gesundheit und auch Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Dabei werden die benötigten Therapien/etc. finanziell gedeckt.
